Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (10 Jahre) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Wir verarbeiten die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu.
1. ANMELDUNG zu den KURSEN
Anmeldungen können nur online über www.hebammenclemens.hebamio.de erfolgen. Mit der Anmeldung werden die Bedingungen der jeweiligen Kursleiterin bzw. des Hebammenteams am Clemenshospital akzeptiert.
2. KOSTENERSTATTUNG
2.1. durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV)
Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die GKV zurzeit die Kosten für maximal 14 Stunden (á 60 min.) Geburtsvorbereitungskurse und für maximal 10 Stunden (á 60 min.) für Rückbildungsgymnastik. In jeder Kursstunde liegt eine Unterschriftenliste für Ihre Krankenkasse aus, in der Sie durch Ihre Unterschrift bestätigen, dass Sie an der Kursstunde teilgenommen haben. Mit dieser Liste rechnet die Kursleiterin direkt mit der Krankenkasse ab.
2.2. durch die private Krankenversicherung
Privatversicherte Frauen erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung nach der Privatgebührenordnung für Hebammen (NRW). Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn, ob Ihre Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.
Der Kurs "Geburtsbriefing für den Hebammenkreißsaal" ist ein Kurs, dessen Kosten Sie selber tragen müssen. Diese Gebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt. Bitte überweisen Sie diese bitte zu den angegebenen Zeiten auf das entsprechende Konto.
Da das Geburtsbriefing ein zusätzlicher Kurs ist, können Sie gerne versuchen, ob Ihre Krankenkasse Ihnen diese Kosten erstattet.
3. WICHTIGER HINWEIS
Versäumte Kursstunden müssen ebenfalls bezahlt werden, und es gibt kein Anspruch auf Ersatz. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses zu ersetzen. Eine vorzeitige Kündigung vor Ende des Kurses, gleich aus welchen Gründen, ist nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §§ 626, 627 BGB verzichtet die Teilnehmerin und der Teilnehmer ausdrücklich.
4. INFORMATIONEN ZU DEN KOSTEN
Angebot/Zusazleistung | anfallende Kosten |
Geburtsbriefing | 130 € |
Diese Kosten gelten ab dem 01. November 2023.
Die Kosten werden über die Abrechnungszentrale für Hebammen (AZH) in Privatrechnung gestellt. Ggf. erstattet Ihre Krankenkasse Ihnen Teile davon – dies klären Sie selbst nach Begleichung der Rechnung.
5. STORNIERUNG
Nach Anmeldung kann der Kurs bis zu 2 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per E-Mail ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach wird die volle Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu fnden, z.B. durch eine Warteliste, werden keine Gebühren erhoben. Es ist nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
6. VERANSTALTUNGSVORAUSSETZUNG
Kurse können grundsätzlich nur stattfnden, wenn die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
7. WECHSEL DER KURSZEITEN
Das Hebammenteam behält sich vor, aus dringenden Gründen Kursstunden zu verschieben. Die Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig.
8. DATENSCHUTZ
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir ausschließlich intern, eine Weitergabe fndet selbstverständlich nicht statt.
Hebammenteam am Clemenshospital M.Breuer, H.Uwis und Partner
Düesbergweg 128
48153 Münster
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zur Wochenbettambulanz
des Hebammenteams am Clemenshospital
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der jeweiligen Hebamme des Hebammenteams, die die Wochenambulanz durchführt und der Leistungsempfängerin.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme, die die Wochenbettambulanz durchführt und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von der Hebamme hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
(5) Um die Planbarkeit der Arbeit der Hebamme gewährleisten zu können, aber vor allem dem Qualitätsstandard und der vollumfänglichen Betreuung und Pflichten nachzukommen, mit denen wir jede einzelne unserer Betreuungen wertschätzend behandeln, sind folgende Termine verpflichtend für die Leistungsempfängerin, mit dem Wissen, dass die Hebamme auch im Krankenhaus tätig ist und somit die Besuchszeiten stark variieren können, wahrzunehmen:
4. Erreichbarkeit einer Hebamme der Wochenbettambulanz
a) Eine Hebamme der Wochenbettambulanz ist nur per Mail erreichbar.
b) Außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit der Hebamme der Wochenbettambulanz und den Öffnungszeiten des Gynäkologen/Kinderarztes, muss die Leistungsempfängerin sich an die Entbindungsklinik oder an die kinderärztliche Notfallambulanz wenden.
5. (1) Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
a) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.
b) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
6. Abrechnung des Entgelts
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AVB verpflichtet.
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 3,- Euro berechnet werden.
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
7. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten mit Unterschrift in Kraft.
8. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
9. Die im Zuge der Betreuung ausgegebenen Informationszettel dürfen nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder verändert werden. Es gilt das allgemeine
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Spotřebitelé mají právo na odstoupení od smlouvy za následujících podmínek: Spotřebitelem je každá fyzická osoba, která uzavírá právní transakci za účelem, který nelze převážně přičíst ani její obchodní nebo samostatné profesní činnosti. Praxe porodní asistentky/porodní asistentky upozorňuje účastníka na následující: Tuto smlouvu máte právo zrušit do 14 dnů bez udání důvodů. Výpovědní lhůta je 14 dnů ode dne uzavření smlouvy. Abyste mohli uplatnit své právo na odstoupení od smlouvy, musíte o svém rozhodnutí odstoupit od této smlouvy informovat porodní asistentku prostřednictvím jasného prohlášení (například dopisem zaslaným poštou nebo e-mailem). Aby byla dodržena lhůta pro odstoupení od smlouvy, postačí, když zašlete oznámení o uplatnění práva na odstoupení od smlouvy před uplynutím lhůty pro odstoupení od smlouvy.
Důsledky odvolání
Porodní asistentka/praxe porodní asistentky musí neprodleně vrátit všechny přijaté platby od účastnice, nejpozději však do 14 dnů ode dne, kdy bylo doručeno oznámení o odvolání. Pokud účastník požádal o zahájení služby během lhůty pro zrušení, musí účastnice zaplatit praxi porodní asistentky přiměřenou částku, která odpovídá podílu služby, která byla do tohoto okamžiku využita.